Schuldnerberatung Rhein-Erft-Kreis

Hier finden Sie ein Hilfsangebot für Ihren schuldengeplagten Privathaushalt. Unsere Beratungsstelle zeigt Ihnen zuverlässige Wege, wie der Ablauf einer Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz ist. Dank unserer unterstützenden Schuldnerberatung und Hilfen, finden wir eine Lösung zum Wiedereinstieg. Das erste Beratungsgespräch ist kostenfrei. Mahnbescheid, Pfändung, Gerichtsvollzieher sind keine Schreckgespenster mehr.

   

Unsere Schuldnerberatung für den Rhein-Erft-Kreis bietet Ihnen schnelle, kompetente und professionelle Unterstützung in Ihrer finanziellen Notlage. Schuldnerberatung Rhein-Erft-Kreis


Privatinsolvenz

Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um das Thema Privatinsolvenz  Rufen Sie uns unverbindlich an.

Regelinsolvenz

Wir unterstützen Sie, wenn Ihre Firma Pleite ist und Sie nicht wissen was Sie tun können um einen entsprechenden Insolvenzantrag zustellen.


Sollte ein Insolvenzverfahren nicht vermieden werden können, begleiten wir Sie auch im Eröffnungsverfahren oder beim gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan. Wir prüfen zum Beispiel, ob Sie Anspruch auf Kostenstundung im Verfahren haben und was Sie tun müssen, um die Restschuldbefreiung zu erhalten.

 

Der erste Termin ist kostenlos. Wir beantworten Fragen und bieten konstruktive Lösungen.

 

 - Schuldnerberatung für Rhein-Erft-Kreis -

Was wir für sie tun können

Wir entwickeln zusammen mit Ihnen Strategien sich wieder zu entschulden und die Schuldensituation zu mildern. Wir geben Ihnen die notwendigen Zusatzinformationen für eine Privatinsolvenz. Sie entscheiden mit unserer Unterstützung wie Sie die Schulden abbauen - Schuldnerberatung Rhein-Erft-Kreis, Notfall- und Soforthilfe ohne Wartezeiten.

 

Wir beraten Sie bei allen Fragen um das P-Konto und helfen bei Problemen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Lohn-u. Gehaltspfändungen. Wir unterstützen Sie im Umgang mit Gerichtsvollziehern und Gläubigern. Wir informieren Sie über Ihre Möglichkeiten, eine Insolvenz möglichst zu vermeiden.

 

Sollte ein Insolvenzverfahren nicht vermieden werden können, begleiten wir Sie auch im Eröffnungsverfahren oder beim gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan. Wir prüfen zum Beispiel, ob Sie Anspruch auf Kostenstundung im Verfahren haben und was Sie tun müssen, um die Restschuldbefreiung zu erhalten - Schuldnerberatung für Rhein-Erft-Kreis.

 

Ziel des Beratungsgesprächs ist es, dass Ihnen alle Fakten und Daten vorliegen, Sie die Qualität der Beratung einschätzen können und alle aktuellen Fragen beantwortet sind. Sie können dann (sofort oder später) entscheiden, ob Sie die Beratung bei uns fortsetzen möchten oder nicht. Falls nicht, kein Problem, es entstehen für Sie keine Kosten.

 

Beratung mit Wunschtermin vereinbaren bei der Schuldnerberatung für Rhein-Erft-Kreis

 

 

Teilen Sie uns gern Online oder telefonisch Ihren Terminwunsch mit (bitte zwei Alternativtermine angeben).


So können wir schnell einen Gesprächstermin festlegen und lassen nicht noch mehr wertvolle Zeit ungenutzt verstreichen.


In der Kanzlei Schulze-Lohne, erwarten Sie kompetente und freundliche Ansprechpartner zur Schuldner- und Insolvenzberatung.