Privatinsolvenz Köln - Verbraucherinsolvenz - Information

Der Weg zur Schuldenfreiheit

Als Privatperson, die nie selbständig war (üblicherweise „Verbraucher“ genannt), müssen Sie zuerst einmal eine nach § 305 InsO staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt mit der Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens beauftragen - Privatinsolvenz Köln 

 

Auch verlangt der Gesetzgeber, dass die Beratung persönlich stattfindet. Insolvenzanträge ohne diese Beratung werden von den Gerichten in der Regel abgelehnt.   Der Verbraucherinsolvenzantrag (umgangssprachlich auch Privatinsolvenzantrag) kann erst beim zuständigen Insolvenzgericht beantragt werden, wenn eine staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder ein Rechtsanwalt, das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches bescheinigt



Der Ablauf zu Ihrer Schuldenfreiheit

Es findet ein kostenfreier und unverbindlicher Erstberatungstermin (Dauer: 1 – 2 Stunden) in unseren Büroräumen statt. Sofern Sie sich dann zu unserer Beauftragung entschließen, übernehmen wir für Sie die weiteren Briefwechsel mit Ihren Gläubigern.

 

Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren wird durch uns eingeleitet. Sie müssen uns lediglich alle Unterlagen zur Verfügung stellen.   Sie brauchen im weiteren Verlauf nur wenige Termine in unserem Büro wahrzunehmen.

 

Zur eventuellen Stellung eines Insolvenzantrages müssen Sie auf jeden Fall persönlich bei uns vorstellig werden, da der Antrag höchstpersönlich durch Sie unterschrieben werden muss. 

 

Ansonsten kommunizieren wir gerne auch telefonisch, per E-Mail und per Post mit Ihnen. Für Fragen stehen wir Ihnen immer zur Verfügung.



Wir zeigen Ihnen den Weg in die Privatinsolvenz

Am Anfang verschaffen wir uns einen Überblick über die Lage: wir sehen uns die Gläubiger an und ermitteln dann bei den Gläubigern die offenen Beträge. An diesem Vorgang müssen die Gläubiger mitwirken, denn der Gesetzgeber hat dies ausdrücklich im Gesetz so geregelt.

 

Dann werden wir Ihren Gläubigern einen außergerichtlichen Vergleichsvorschlag unterbreiten. Es wird den Gläubigern eine monatliche Ratenzahlung angeboten, die mindestens dem pfändbaren Teil Ihres Einkommens entspricht. Dieser pfändbare Teil des Einkommens wird anhand der Pfändungstabelle gemäß § 850 c Abs. 3 ZPO ermittelt. Es werden Unterhaltsverpflichtungen (Kinder, Ehegatten) berücksichtigt.

 

Bei Unpfändbarkeit wird eine Mindestrate von 30,00 € angeboten. Die Tabelle erhalten Sie bei uns im Rahmen der persönlichen Beratung. Die monatliche Rate, die dem pfändbaren Teil oder der Mindestrate von 30,00 € entspricht, wird längstens für die Laufzeit von 3 Jahren angeboten und nach Quoten auf die einzelnen Gläubiger verteilt. D. h. der Gläubiger mit der höchsten Forderung bekommt nach Quote den größten Teil der monatlichen Rate angeboten, sodass die angebotene Rate fair auf alle Gläubiger verteilt wird - Privatinsolvenz Köln.

 

Stimmen alle Gläubiger dem außergerichtlichen Vergleichsvorschlag zu, zahlen Sie, wie vereinbart die monatliche Rate, und sind nach längstens 3 Jahren schuldenfrei ohne einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz) zu stellen.