Wie meldet man eine Regelinsolvenz an?
Wie teuer ist ein Regelinsolvenzverfahren?
Wer ist berechtigt, Regelinsolvenz zu beantragen?
Was sind die Nachteile der Regelinsolvenz?
Kann eine Regelinsolvenz abgelehnt werden?
Das Regelinsolvenzverfahren (Unternehmensinsolvenz) wird nur auf Antrag eröffnet. Der Antrag kann beim zuständigen Insolvenzgericht schriftlich gestellt werden.
Die Kosten einer Regelinsolvenz setzen sich aus Gerichtskosten, Auslagen für den Insolvenzverwalter und optionalen Anwaltskosten zusammen.
Antragsberechtigt sind sowohl die Gläubiger als auch der Schuldner.
Das pfändbare Vermögen wird durch den Insolvenzverwalter unter Beschlag genommen.
Ein Insolvenzverfahren kann durch das Insolvenzgericht abgelehnt werden, wenn das verfügbare Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Das allgemeine Insolvenzverfahren wird im deutschen Recht Regelinsolvenzverfahren genannt und ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Im ersten Schritt ist zu klären, welches Verfahren für Sie zutrifft. Eingeführt vom Gesetzgeber in § 304 InsO unterscheidet man Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren. Hauptsächlicher Unterschied ist, dass im Verbraucherinsolvenzverfahren zwingend ein außergerichtlicher Einigungsversuch vorgeschrieben ist.
Dieser kann die Eröffnung des Insolvenzverfahrens um ca. 5 bis 6 Monate verzögern. In der Regel werden die Regelinsolvenzverfahren nach ca. 6 bis 8 Wochen eröffnet.