Schuldnerberatung Köln

Für einen optimalen Weg aus der Überschuldung

Portmonee in Schraubzwinge - Schuldnerberatung Köln

Herzlich willkommen bei der Schuldnerberatung Köln.

Sie haben das Gefühl, Ihr Portmonee steckt ebenfalls in einer Schraubzwinge?

Lassen Sie sich von uns beraten - wir helfen Ihnen weiter!

Schuldnerberatung Köln

Regelinsolvenz Köln - Unternehemsinsolvenz Rechtsanwalt Deneffe
Information

Wer wir sind? Wir sind ein Team von Spezialisten (Kaufmann, Jurist), die seit langen Jahren im Bereich der Schuldnerberatung Köln arbeiten. Wir hören Ihnen zu und entwickeln mit Ihnen einen Weg zur Schuldenfreiheit. Wir wollen, dass Sie wieder gut schlafen können. Information Regelinsolvenz - Unternehmsinsolvenz in Köln Dirketdurchwahl ☎ 0221 - 42 10 88 22. Regelinsolvenz hier finden Sie Information zum Ablauf eines Regelinsolvenzverfahren, Insolvenzantrag und Abgrenzung zum Verbraucherinsolvenzverfahren - Holen Sie sich Infos zur Regelinsolvenz und lassen Sie sich kompetent beraten - Rechtsanwalt Deneffe

Der Weg zur Schuldenfreiheit

Das allgemeine Insolvenzverfahren wird im deutschen Recht Regelinsolvenzverfahren genannt und ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Regelinsolvenz Köln

 

 

Im ersten Schritt ist zu klären, welches Verfahren für Sie zutrifft. Eingeführt vom Gesetzgber in § 304 InsO unterscheidet man Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren.

 

Hauptsächlicher Unterschied ist, dass im Verbraucherinsolvenzverfahren zwingend ein außergerichtlicher Einigungsversuch vorgeschrieben ist. Dieser kann die Eröffnung des Insolvenzverfahrens um ca. 5 bis 6 Monate verzögern.

 

In der Regel werden die Regelinsolvenzverfahren nach ca. 6 bis 8 Wochen eröffnet.

 

Ablauf des Regelinsolvenzverfahrens für natürliche Personen

Natürliche Personen sind nicht verpflichtet, ein Insolvenzverfahren zu beantragen, haben jedoch das Recht dazu, ganz anders bei sogenannten juristischen Personen wie GmbH’s und AG's, sollten Sie Inhaber oder Vertretungsberechtigte Person einer solchen sein, empfehle ich Ihnen die Seite Firmeninsolvenz.

 

Der Hauptwohnsitz des Schuldners muss bei Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens in Deutschland sein. Zu den Zielen des Verfahrens gehören der Schutz der Gläubigerinteressen sowie des Unternehmens und eine höchstmögliche Befriedigung der Gläubigerforderungen. Das bedeutet beispielsweise, dass die selbstständige Tätigkeit der natürlichen Person bzw. der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden kann. Dies hat zum Vorteil, dass bereits während der Insolvenz die Lebensgrundlage für die Zeit nach dem Verfahren erarbeitet werden kann. Die Restschuldbefreiung der natürlichen Person ist ein weiteres Ziel des Regelinsolvenzverfahrens.

 

Es findet ein kostenfreier und unverbindlicher Erstberatungstermin (Dauer: 1 – 2 Stunden) in unseren Büroräumen statt.

 

Ansonsten kommunizieren wir gerne auch telefonisch, per E-Mail und per Post mit Ihnen. Für Fragen stehen wir Ihnen immer zur Verfügung.

Fragen zur Regelinsolvenz?

Wenn Sie Fragen haben zu Regelinsolvenz, melden Sie sich einfach bei uns. Lieber einmal zu viel als zu wenig.

 

Sofern notwendig, erstellen wir für Sie auch die P-Konto-Bescheinigung zum Schutz Ihres Kontoguthabens.

 

Am Anfang verschaffen wir uns einen Überblick über die Lage: wir sehen uns die Gläubiger an und ermitteln dann bei den Gläubigern die offenen Beträge. An diesem Vorgang müssen die Gläubiger mitwirken, denn der Gesetzgeber hat dies ausdrücklich im Gesetz so geregelt.

Prävention - Überschuldung vermeiden

Schulden können gefährlich werden: kritisch wird es, wenn dann die Miete nicht mehr gezahlt werden kann, der Strom droht abgestellt zu werden.

 

Die Ursachen können vielfältig sein: stets das neueste Handy zu besitzen, verführerische Handyverträge mit Flatrates, leichtsinnige Internetnutzung, Online-Einkäufe sowie das bargeldlose Zahlen mit Kreditkarten ist nur eine kleine Auswahl an Möglichkeiten, leicht in die Überschuldung zu kommen. Aber auch durch betrügerische Internetanbieter.

 

Diese Situation zieht sich durch alle Altersgruppen von ganz jungen Menschen bis zu Rentnern. Allerdings fallen viele junge Menschen auf Grund von Unerfahrenheit schneller in die gestellten Schuldenfallen. Grundsätzlich gilt aber hier, wie so oft im Leben, dass nur sprechenden Menschen geholfen werden kann. Den Kopf in den Sand stecken, hilft auf Dauer nicht weiter.

 

Das Ziel der Schuldnerberatung Köln ist es, Sie dauerhaft aus der Überschuldung zu befreien und auch zukünftig Situationen zu vermeiden, die Sie in die Überschuldung treiben. Wir entwickeln mit Ihnen Strategien, zukünftige Notlagen zu vermeiden.

Privatinsolvenz . Verbraucherinsolvenz in Köln

Verbraucherinsolvenzantrag (umgangssprachlich Privatinsolvenzantrag)!
Stimmen nicht alle Gläubiger dem Vergleichsangebot zu, scheitert dieses und wir können für Sie den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht stellen - Privatinsolvenz Köln

 

Der Insolvenzantrag ist ein umfangreiches Antragsformular, welches wir für Sie selbstverständlich fachlich kompetent ausfüllen und an das zuständige Insolvenzgericht übersenden.

 

Bei den hiesigen Insolvenzgerichten sind die Bearbeitungszeiten der Insolvenzanträge erfreulicher Weise sehr kurz. Schon innerhalb von 1 bis 3 Wochen werden die Verbraucherinsolvenzverfahren in der Regel eröffnet.

 

Sie brauchen dabei im Regelfall nicht an einem gerichtlichen Termin teilzunehmen. Der zuständige Richter fasst einen Beschluss und ordnet Ihnen einen Insolvenzverwalter bei. Sie werden hierüber schriftlich per Post in Kenntnis gesetzt.

 

Der Insolvenzverwalter prüft dann anhand des durch uns ausgefüllten Antrages, ob verwertbares Vermögen vorhanden ist, welches die bescheidene Lebensführung übersteigt, z. B. Immobilien, Grundstücke, wertvoller Schmuck, wertvolle Kunstgegenstände etc.. Dieses würde verwertet werden. Auch der pfändbare Teil des Arbeitseinkommens müsste von Ihrem Arbeitgeber an den Insolvenzverwalter abgeführt werden.

 

Das Insolvenzverfahren läuft längstens 6 Jahre. Nach 6 Jahren erhalten Sie die Restschuldbefreiung und werden von Ihren Schulden, die vor Insolvenzantragstellung entstanden sind, befreit.

 

Es gibt auch die Möglichkeit, die Restschuldbefreiung nach 3 Jahren zu erlangen und zwar, wenn Sie 35 % Ihrer Forderungen zuzüglich Verfahrenskosten aufbringen können.

 

Auch die Restschuldbefreiung nach 5 Jahren ist möglich, wenn innerhalb von 5 Jahren die Verfahrenskosten für das Insolvenzverfahren aufgebracht werden konnten.

 

Im Insolvenzverfahren sind Sie dazu verpflichtet, Ihrer Mitwirkungspflicht gegenüber dem Insolvenzverwalter nachzukommen, d. h. jegliche Änderungen Ihres Einkommens oder Ihrer persönlichen Situation mitzuteilen, anderenfalls könnte Ihnen die Restschuldbefreiung versagt werden - Privatinsolvenz Köln.

Der Sonderfall:
die gerichtliche Schuldenbereinigung

In manchen Fällen kann es dazu kommen, dass die Gläubiger zwar nicht alle, aber mit Mehrheit einem Vergleich zugestimmt haben. Das Gesetz schafft hier eine besondere Möglichkeit:

 

Wenn mehr als die Hälfte der Gläubiger und mehr als die Hälfte der gesamten Schuldensumme zugestimmt hat, kann das Gericht in einem eigenen Verfahren die fehlenden Zustimmungen ersetzen.

 

Einzelne Gläubiger können also in der Regel nicht einen Vergleich torpedieren.

 

Auf Wunsch führen wir auch dieses Verfahren für Sie durch. Nähere Einzelheiten erhalten Sie im Rahmen der persönlichen Beratung.